Steuergestaltung
für Selbstständige & Unternehmer
Wir verfolgen das Ziel unseren Mandaten so viele Steuern wie möglich zu sparen.
Steuergestaltung für
Selbstständige & Unternehmer
Wir verfolgen das Ziel unseren Mandaten so viele Steuern wie möglich zu sparen.
Profitieren Sie vom
ganzheitlichen Steuerkonzept
für Selbstständige, Freiberufler & Unternehmer
Profitieren Sie von unserem
ganzheitlichen Steuerkonzept
für Selbstständige, Freiberufler & Unternehmer
Karriere machen als
Steuerberater/in & Steuerfachangestellte/r
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als Steuerberater/in & Steuerfachangestellte/r
Meist gestellte Mandantenfragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Steuergestalter und einem herkömmlichen Steuerberater?
Sehr viele Selbständige und Unternehmer haben in Bezug auf ihren Steuerberater das Gefühl überhaupt nicht beraten zu werden. Vielmehr erscheint Ihnen das Steuerbüro als erweitertes Sekretariat des eigenen Unternehmens oder gar als verlängerter Arm des Finanzamtes. Eine Kanzlei, die sich intensiv mit der Steuergestaltung beschäftigt, hat es sich als oberstes Ziel gesetzt, dem Unternehmer so viel Steuern wie möglich zu sparen. Die Berater der Kanzlei haben Gestaltungsmodelle erarbeitet oder sich angeeignet, die Unternehmer tatsächlich voranbringen und beraten diese Modelle proaktiv. Im Mittelpunkt steht nicht die deklaratorische Verwaltung, sondern die gestalterische Beratung.
Was mache ich, wenn mein Steuerberater immer sagt: Das geht nicht! Das lohnt sich bei Ihnen nicht! Das können wir nicht!
Die meisten Steuerberater sind mit ihrem Tagegeschäft derart beschäftigt, dass sich das Erarbeiten, Gestalten, Einlesen und Umsetzen von Gestaltungsmodellen überhaupt nicht in deren Alltag einbauen lässt. Es fehlt ihnen damit schlichtweg an Erfahrungswerten und eine Beratung auf diesem Gebiet würde unverhältnismäßig viele Kapazitäten beanspruchen. Einen Vorwurf kann man insofern niemanden machen – es kommt auf die Ausrichtung der Kanzlei an. In einem solchen Fall hilft tatsächlich nur, eine strategische Beratung in einer Kanzlei in Anspruch zu nehmen, die sich auf das Thema Steuergestaltung explizit spezialisiert hat.
Wie kann ich bei meinem Firmenfahrzeug die 1%-Regelung vermeiden?
Im Grunde gibt es zwei Wege, die 1%-Regelung bei der Besteuerung des Firmenwagens zu umgehen. Der erste Weg geht über eine operative GmbH. Im Gegensatz zur normalen Vorgehensweise, den Firmenwagen über das Unternehmen zu erwerben, erwirbt der Gesellschafter diesen als natürliche Person. Über einen Leasingvertrag mit der Gesellschaft, in dem der private Nutzungsanteil ausgenommen wird, können die weiterberechneten Kosten zu 100% im Unternehmen geltend gemacht werden. Ein weiterer Weg, den Firmenwagen geltend zu machen, ist die vom Gesetzgeber angelegte genossenschaftliche Förderung zu beanspruchen. Hierzu ist die Gründung einer Genossenschaft erforderlich, die neben dem unbegrenzten Abzug des (auch Luxus-)Kfz, noch viele weitere steuerliche Benefits mit sich bringt.
Wie aufwendig ist ein Wechsel des Steuerberaters?
Wenn Sie nicht ständig das Gefühl hätten zu viel Steuern zu bezahlen, dann wären Sie vermutlich gar nicht auf unserer Homepage gelandet. Dies, sowie fehlende Erreichbarkeit, keine aktive Beratung, mangelhafte Termintreue, unerwartet hohe Nachzahlungen und wenig nachvollziehbare Honorarrechnungen kann man aushalten… oder etwas dagegen tun!
Die Angst, dass ein Wechsel des Steuerberaters mit einem hohen Zeit- und/oder Kostenaufwand verbunden ist, ist völlig unbegründet. Im Falle einer Beauftragung können Sie sich entspannt zurücklehnen, wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater und um alles Weitere. Das geht jederzeit, auch unterjährig.
Ich habe Angst, Ihre Kanzlei könnte mir zu teuer sein. Kann ich Sie mir überhaupt leisten?
Die Frage ist nicht, ob Sie sich uns leisten können, sondern vielmehr, ob Sie es sich leisten können, nicht von uns beraten zu werden. Unsere Erfahrung ist, dass die meisten Mandanten jahrelang ungenutztes Steuersparpotenzial liegen lassen und damit bereits sehr viel Geld unwiederbringlich verloren ist, bis der Schritt des Steuerberaterwechsels endlich angegangen wird. Wechseln Sie daher eher früher als später in eine Kanzlei, die sich die Steuergestaltung auf die Fahnen geschrieben hat.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Wir lieben unsere Region und den Bodensee. Wir betreuen jedoch Mandanten im gesamten Bundesgebiet.
Hier beantwortet Herr Bentivegna Ihnen einige unserer am häufigst gestellten Mandantenfragen direkt und pauschal. Bitte beachten Sie, dass diese Antworten eine Beratung keinenfalls ersetzen.
Meist gestellte Mandantenfragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Steuergestalter und einem herkömmlichen Steuerberater?
Sehr viele Selbständige und Unternehmer haben in Bezug auf ihren Steuerberater das Gefühl überhaupt nicht beraten zu werden. Vielmehr erscheint Ihnen das Steuerbüro als erweitertes Sekretariat des eigenen Unternehmens oder gar als verlängerter Arm des Finanzamtes. Eine Kanzlei, die sich intensiv mit der Steuergestaltung beschäftigt, hat es sich als oberstes Ziel gesetzt, dem Unternehmer so viel Steuern wie möglich zu sparen. Die Berater der Kanzlei haben Gestaltungsmodelle erarbeitet oder sich angeeignet, die Unternehmer tatsächlich voranbringen und beraten diese Modelle proaktiv. Im Mittelpunkt steht nicht die deklaratorische Verwaltung, sondern die gestalterische Beratung.
Was mache ich, wenn mein Steuerberater immer sagt: Das geht nicht! Das lohnt sich bei Ihnen nicht! Das können wir nicht!
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Wie kann ich bei meinem Firmenfahrzeug die 1%-Regelung vermeiden?
Im Grunde gibt es zwei Wege, die 1%-Regelung bei der Besteuerung des Firmenwagens zu umgehen. Der erste Weg geht über eine operative GmbH. Im Gegensatz zur normalen Vorgehensweise, den Firmenwagen über das Unternehmen zu erwerben, erwirbt der Gesellschafter diesen als natürliche Person. Über einen Leasingvertrag mit der Gesellschaft, in dem der private Nutzungsanteil ausgenommen wird, können die weiterberechneten Kosten zu 100% im Unternehmen geltend gemacht werden. Ein weiterer Weg, den Firmenwagen geltend zu machen, ist die vom Gesetzgeber angelegte genossenschaftliche Förderung zu beanspruchen. Hierzu ist die Gründung einer Genossenschaft erforderlich, die neben dem unbegrenzten Abzug des (auch Luxus-)Kfz, noch viele weitere steuerliche Benefits mit sich bringt.
Wie aufwendig ist ein Wechsel des Steuerberaters?
Wenn Sie nicht ständig das Gefühl hätten zu viel Steuern zu bezahlen, dann wären Sie vermutlich gar nicht auf unserer Homepage gelandet. Dies, sowie fehlende Erreichbarkeit, keine aktive Beratung, mangelhafte Termintreue, unerwartet hohe Nachzahlungen und wenig nachvollziehbare Honorarrechnungen kann man aushalten… oder etwas dagegen tun!
Die Angst, dass ein Wechsel des Steuerberaters mit einem hohen Zeit- und/oder Kostenaufwand verbunden ist, ist völlig unbegründet. Im Falle einer Beauftragung können Sie sich entspannt zurücklehnen, wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater und um alles Weitere. Das geht jederzeit, auch unterjährig.
Ich habe Angst, Ihre Kanzlei könnte mir zu teuer sein. Kann ich Sie mir überhaupt leisten?
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Bewerben Sie sich hier auf unserer Homepage schnell & unkompliziert für ein kostenloses Erstgespräch. Jemand aus unserem Kanzleiteam wird sich in kürzester Zeit bei Ihnen melden und sich um Ihr Anliegen kümmern.
Vorgespräch und Terminierung
In einem kostenlosen Telefonat (ca. 20 Minuten) stellen wir Ihnen einige Fragen und klopfen systematisch ab, ob bzw. wie wir Ihnen helfen können und ob wir überhaupt zueinander passen. Sie verpflichten sich damit zu nichts und können somit nur gewinnen.
Erstberatung Online
Im kostenlosen Erstgespräch via Microsoft Teams beschnuppern wir uns intensiver und schauen, wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen könnte. Sollte alles von beiden Seiten passen, planen wir gemeinsam den unkomplizierten Wechsel.
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